Anwalt Arbeitsrecht – Arbeitgeber Stuttgart

NJR – Anwälte für Arbeitsrecht – Arbeitgeber in Stuttgart

siehe auch: www.arbeitsrechtler-stuttgart.de

 

Was kann sich ein Arbeitnehmer nicht alles herausnehmen: Bummelei, nachlässige Arbeit, häufige Fehlzeiten! Dann die ewigen Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat. Und wenn einem mal der Kragen platzt – vor den Arbeitsgerichten bekommt der Arbeitnehmer sowieso Recht.

Dieses Szenario entspricht – zum Glück – nicht immer ganz der Realität. Neben seinen durchaus sinnvollen Pflichten hat der Arbeitgeber auch weitreichende Rechte gegenüber seinen Arbeitnehmern. Wir sichern Ihre Interessen, ganz in Ihrem Sinne, ab.

Der Arbeitnehmer ist König?

In allen Personalangelegenheiten sind wir der zuverlässige Partner: Wir beraten Sie umfassend:

– Wie Sie Arbeitsverträge abschließen und optimal gestalten.
– Ob für Ihren Betrieb und für welche Arbeitnehmer das Kündigungsschutzgesetz uneingeschränkt gilt.
– Wann und wie Sie richtig kündigen können.
– Was Sie bei einer Versetzung beachten sollten.
– Wie Sie sich gegen häufige Krankmeldungen und verspätete Arbeitsrückkehr wehren können.
– Welche Rechte der Betriebsrat hat und welche Rechte Sie gegenüber dem Betriebsrat haben.
– Wie Sie mit dem Betriebsrat sinnvoll zusammenarbeiten und unnötige Auseinandersetzungen vermeiden können.
– Wie weit Sie an Tarifverträge gebunden sind.
– Wie und wann Sie sich aus einer Tarifbindung lösen können.

Kündigungen gibt’s das noch?

Zweifellos erschwert das Kündigungsschutzgesetz eine arbeitgeberseitige Kündigung. Zulässig ist sie jedoch aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen. Wir kennen alle dafür notwendigen Voraussetzungen, genauso wie die wichtigen Gründe, die eine fristlose Kündigung erlauben.

Doch selbst wenn überzeugende Argumente vorliegen, kann eine gerechtfertigte Kündigung noch scheitern, wenn Sie falsch vorgehen. Wir achten darauf, dass

– Sie Fristen einhalten,
– Sie korrekt, fundiert und umfassend abmahnen,
– Sie den Betriebsrat ordnungsgemäß anhören.

Sprechen Sie daher rechtzeitig vor einer Kündigung mit uns. Wir helfen Ihnen, Prozesse zu gewinnen, oder – was noch viel besser ist – sich die langsamen Mühlen der Arbeitsgerichte zu ersparen.
A propos Aufhebungsvertrag

Papier ist geduldig – doch hält selbst ein vom Arbeitnehmer unterschriebenes Vertragspapier gerichtlicher Nachprüfung oft nicht stand, Fragen Sie uns – wir setzen unser Fachwissen und unsere Erfahrung dafür ein, den Aufhebungsvertrag wasserdicht abzuschließen.

Warum gleich zum Anwalt und nicht zu Anderen?

Ist der Aufwand denn gerechtfertigt, sich extra einen Anwalt zu leisten? Nur der Anwalt dient ausschließlich – im Rahmen der Rechtsordnung – Ihren Interessen. Im Gegenzug zu vielen anderen Beratern sind Anwälte unabhängig, zur Verschwiegenheit verpflichtet und stehen ausschließlich auf Ihrer Seite. Die Beratung durch einen Anwalt ist auch nicht mit dem Nachteil einer unter Umständen mehrjährigen Mitgliedschaft in einer Organisation verbunden. Klar das er mit Verbänden gut zusammen arbeitet, wenn es Ihnen nützt. Sein Ziel ist es, Ihre berechtigten Ansprüche durch zu setzen.