Anwalt Arbeitsrecht – Arbeitnehmer Stuttgart

NJR – Anwälte für Arbeitsrecht – Arbeitnehmer in Stuttgart

siehe auch: www.arbeitsrechtler-stuttgart.de

Arbeiten, um zu leben – oder leben, um zu arbeiten? Der Arbeitsplatz jedenfalls sichert in aller Regel Ihre wirtschaftliche Existenz. Doch immer nur auf den Chef hören? Unbefriedigende Arbeitsbedingungen? Der unerwartete Rausschmiß? Keine Angst, Sie haben mehr Rechte, als Sie wahrscheinlich denken. Wir kennen uns da bestens aus, wir sind Ihre kompetenten Berater in allen Fragen des Arbeitsrechts.

 

Arbeitsrecht von A – Z: Der Arbeitsrechtler-Stuttgart

Ihr Arbeitsverhältnis – vom Anfang bis zum Ende

Es beginnt bei Fragen des Inhalts und des Abschlusses des Arbeitsvertrages. Vor allem begleiten wir Sie beratend in allen Phasen und allen Problemkreisen des Arbeitsverhältnisses wie

– Probezeit
– Versetzung, Höher- oder Herabstufung
– Arbeitszeit, Überstunden und Mehrarbeit,
– Weihnachts- und Urlaubsgeld,
– Entlohnungsarten und Lohnzuschläge,
– Urlaub und Urlaubsentgelt
– betriebliche Sozialleistungen.

Wir klären Sie auf, welche Rechte Sie selbst wahrnehmen müssen und welche Sie besser über Ihren Betriebsrat einfordern lassen.

Warum zum Anwalt?

Wir dienen ausschließlich – im Rahmen der Rechtsordnung – Ihren persönlichen Interessen. Im Gegensatz zu vielen anderen Beratern sind wir unabhängig, zur Verschwiegenheit verpflichtet und vertreten ausschliesslich die Interessen des Mandanten. Wir sind also frei und unabhängig, bei Meinungsverschiedenheiten mit Ihrem Arbeitgeber die für Sie individuell richtige und vorteilhafte Lösung zu suchen.

Abmahnung – was nun?
Sie kommt manchmal aus heiterem Himmel. Was hat sie zu bedeuten? Eine Abmahnung kann eine Kündigung vorbereiten. Darum Vorsicht. Ist die Abmahnung in Ihrem Fall gerechtfertigt? Wir klären Sie auf, ob und wie Sie sich wehren können.
Kündigung … und tschüß?
Nicht unbedingt! Eine Kündigung ist nur aus ganz bestimmten im Gesetz festgelegten und durch die Rechtsprechung konkretisierten Gründen zulässig. Was das konkret bedeutet, sagen wir Ihnen. Darüber hinaus gibt es viele rechtliche Hürden, an denen eine Kündigung des Arbeitgebers scheitern kann:
-Wurde Form und Frist der Kündigung gewahrt?
– Wurde der Betriebsrat ordnungsgem. angehört ?
Daneben gibt es besonderen Kündigungsschutz für Schwangere und junge Mütter sowie für Schwerbehinderte.
Über das sinnvolle und richtige Vorgehen im Kündigungsfall sollten Sie daher unbedingt mit uns sprechen. Ist es zum Beispiel für Sie besser, um Ihren Arbeitsplatz vor den Arbeitsgerichten zu kämpfen oder ist es für Sie ratsamer, sich mit dem Arbeitgeber auf eine angemessene Abfindung zu einigen und so den Weg freizumachen für die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz?
Frust durch Frist
Auch Sie müssen Fristen einhalten: Sie haben drei Wochen für die Entscheidung, ob Sie gegen die Kündigung klagen wollen. Versäumen Sie diese Frist – die mit dem Zugang der Kündigung beginnt – läuft oft überhaupt nichts mehr. Trotzdem sollten Sie uns auch dann nach Reparaturmöglichkeiten fragen.
Im Falle fehlender Anhörung des Betriebsrates, weniger als 5 Beschäftigte, unverschuldetem Versäumen der Frist etc. kann ein Wiedereinsetzungsantrag gestellt werden.
Zum Anwalt – warum nicht gleich zum Kadi?
Gehen Sie nicht erst am letzten Tag der 3-Wochen-Frist, sondern sofort zu uns. Auch Prozesse vor dem Arbeitsgericht sind meist langwierig. In über 90 Prozent der Fälle enden sie mit einem gerichtlichen Vergleich: Das Arbeitsverhältnis wird gegen Zahlung einer Abfindung an Sie beendet. Deshalb gilt hier ganz besonders: Zeit ist Geld. Je früher Sie uns aufsuchen, umso eher können wir mit dem Arbeitgeber Verbindung aufnehmen, um mit ihm über eine außergerichtliche Einigung zu verhandeln.

Ein von uns zügig vermittelter Aufhebungsvertrag erspart Ihnen persönliche und finanzielle Belastungen.

Apropos Aufhebungsvertrag

… der wird Ihnen vielleicht auch vom Arbeitgeber anstelle einer Kündigung angeboten. Lassen Sie sich dann eine Überlegungsfrist einräumen und fragen Sie uns. Das ist Ihr gutes Recht.
Wir werden prüfen, ob das von Ihrem Arbeitgeber einseitig aufgesetzte Vertragspapier keine vermeidbaren Nachteile – z. B. im Hinblick auf Ihr Arbeitslosengeld – für Sie enthält und Sie entsprechend beraten.

Anwaltshonorar … wer soll das bezahlen?
Hier haben viele ein völlig falsches Bild: Fragen Sie uns gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Das ist für Sie ein Stück Sicherheit und für uns selbstverständlich. In der Regel sind die Kosten ein Teil des gesamten Schadens, den der Gegner bzw. dessen Versicherung ganz oder zum Teil übernimmt. Im Falle Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, können wir für Sie die entsprechende Abwicklung der Angelegenheit übernehmen. Wir sagen Ihnen außerdem, ob Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozeßkostenhilfe haben.