Anwalt Ehe- und Familienrecht Stuttgart

NJR Rechtsanwälte für Eherecht und Familienrecht in Stuttgart

... Vermögen ade?

Nicht immer, wenn Türen knallen, geht gleich eine Ehe zu Bruch. Fällt die Klappe zwischen zwei Ehepartnern aber endgültig, lodert statt Liebe nur noch Haß, dann ist der Gang zum Scheidungsrichter meist nicht mehr fern. Eine Scheidung tut nicht nur weh, sie gefährdet auch die wirtschaftliche Existenz. Plötzlich gewinnen Rechtsbegriffe Bedeutung, mit denen viele Betroffene so gut wie nichts anfangen können. Güterstand, Versorgungsausgleich, Vorsorgeunterhalt - was ist das? Hier können Ihnen nur noch wir helfen.

Von Ehekrise keine Spur?

Bei Ihnen herrscht eitel Sonnenschein? Gerade deshalb haben Sie die besten Voraussetzungen, Ihrer Ehe jetzt mit individuellen Vereinbarungen ein solides Fundament zu geben. Egal, ob Sie im Hafen der Ehe erst noch einlaufen wollen oder dort schon ein paar Jahre festgemacht haben: Sprechen Sie mit uns.

Ehevertrag - muß das sein?

Muß nicht - hilft aber, jede Menge Geld zu sparen! In einem Ehevertrag entscheiden Sie sich für einen bestimmten Güterstand sowie entsprechende Regelungen im Falle der Trennung und Scheidung. Zwei wesentliche Vorteile hat der Ehevertrag:
1. Wir beraten Sie schon in „Friedenszeiten", Ihr Partner und Sie wissen, woran Sie sind.
2. Kommt es irgendwann zur Scheidung, treiben vor allem Einkommen, Vermögen und Rentenanwartschaften den Streitwert und damit die Kosten in die Höhe. Das ist anders, wenn Unterhalt, Rentenanwartschaften und Vermögen und damit der Güterstand schon im Ehevertrag geklärt worden sind.

Meine Güte! Güterstand? Unterhalt? elterliche Sorge Versorgungsausgleich?...

Das Familienrecht enthält viele Fachbegriffe, die Sie alle schon einmal gehört haben, doch zeigt die Erfahrung, daß diese Begriffe sehr häufig nicht richtig verstanden, werden. Der Güterstand ist als sogenannte Zugewinngemeinschaft gesetzlich geregelt. Das gilt auch für Unterhaltsfragen und die Verteilung der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Sie werden sich wundern, was das Gesetz alles an Regelungen vorsieht. Danach entscheidet der Scheidungsrichter im Streitfall folgende Fragen:
- Zu wem kommen die Kinder und welche Ansprüche haben die Kinder?
- Wer zahlt wem Unterhalt?
- Wer bekommt die Wohnung, wer den Hausrat?
- Was wird aus gemeinschaftlichem Immobilienbesitz und weiterem Vermögen?
- Was wird aus den ehelichen, vielleicht gemeinschaftlichen Schulden?
- Was passiert mit den Rentenanwartschaften?

Wenn alles geregelt ist, wieso einen Vertrag?

Gegenfrage: Warum dem Gesetz überlassen, was Sie selber regeln können, so wie Sie es wollen? Wo Sie in jede Falle tappen, kennen wir uns aus. Wir helfen Ihnen, alles nach Ihrem Wunsch zu regeln. Wir beraten Sie vor allem über
- die rechtliche, steuerrechtliche und finanzielle Bedeutung Ihrer Scheidung,
- Möglichkeiten, eine Scheidung schonend für Ihre Kinder abzuwickeln,
- die einverständliche Vergleichslösung als Alternative zur nervenaufreibend teuren Auseinandersetzung vor Gericht,
- Möglichkeiten, Unterhalt zu verlangen und
- notwendige Maßnahmen im Zusammenhang mit Verzögerungen bei Unterhaltszahlungen.

Wann zum Anwalt?

So früh wie möglich! Die Scheidung zeigt deutlich, wie wichtig klare Verhältnisse sind. In allen Vermögens- und Lebenslagen, in denen sich Grundlegendes ändert, gilt: Der frühe Kontakt zu uns spart Geld, Zeit und Ärger!

So z.B. wenn Sie

- entscheiden wollen, welche ehevertragliche Gestaltung Ihre Firmenanteile sichert

- mit Ihrem Ehegatten gemeinsam bauen wollen.

- Ihren Kindern oder einem Ihrer Kinder vorzeitig das elterliche Haus übertragen möchten.

Mo. - Fr.   8.30   - 12.30
Mo. - Do. 13.30 - 18.00
Freitag     13.30 - 16.00
sowie nach Vereinbarung.

gut beraten -
ein gutes Gefühl

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