Anwalt Immobilenrecht & Wohnungseigentumsrecht Stuttgart

NJR - Anwälte für Immobilienrecht für Stuttgart

Beim Immobilenrecht oder Wohnungseigentumsrecht ...soll es mit rechten Dingen zugehen!

Ob man baut oder bauen läßt, kauft oder verkauft – rund ums Grundstück sind viele rechtliche Aspekte zu beachten. Verträge mit Bauherrn, Bauträgern, Architekten, Handwerkern, Maklern sind komplex und können viele Probleme bergen. Unverständliche und unklare Vertragsklauseln, seitenlange Allgemeine Geschäftsbedingungen, Gewährleistung, unterschiedliche Verjährungsvorschriften (VOB/BGB), Bürgschaften, Einbehalte, Abschlagszahlungen, rechtliche Folgen der sog. „Schlußzahlung“, Fertigstellungstermine – hier kann nur der Fachmann weiterhelfen. Objektiver als zum Beispiel interessengebundene Vereinigungen beraten wir Sie, schätzen im Konfliktfall Ihre Erfolgsaussichten ein und nehmen ausschließlich Ihre Interessen wahr.

Papier ist geduldig!

Doch: nicht alles, was auf Papier steht, ist rechtlich zulässig. Darüber hinaus gilt seit 1. Januar 2002 ein neues Verbraucherschutzrecht, an das sich gerade gewerbliche Immobilienverkäufer und alle baubeteiligten Unternehmen halten müssen. Gerade auch diese tun gut daran, wichtige „Schnittstellen“ eines Bauvorhabens abzusichern, beispielsweise bei Nachträgen oder der Ausführung von Sonderwünschen. Denn der Bauherr will nicht mehr bezahlen, als vereinbart und die „Bauprofis“ wollen für die erbrachten Leistungen ihre verdiente Vergütung bekommen. Beide Seiten bedürfen deshalb des zuverlässigen Rechtsrates, möglichst schon, bevor „das Kind in die Baugrube gefallen ist“, das heißt Baustillstand, Insolvenz oder ähnliches, unter Umständen existenzbedrohender Ärger.

BGB, VOB, MaBV, HOAI und Co. ...

...sind gesetzliche Vorschriften, die im Konfliktfall für einen angemessenen Interessenausgleich sorgen sollen. Doch Recht wird auch durch die Wissenschaft und die Rechtsprechung fortentwickelt bspw. die Abnahme durch „Ingebrauchnahme“. Auch Probleme der Verjährung bspw. von Mängelgewährleistungs- und Werklohnansprüchen sind nicht einfach durch Lektüre der Vorschriften zu lösen..Der Anwalt ist immer auf dem neuesten Stand, weiß aber auch ob und wann noch „alte“ Rechtsvorschriften gelten, die u.U. eine vorteilhaftere Regelung vorsehen.

Grundbuch, Auflassung, Vormerkung

sind durchaus bekannte Begriffe – was aber bedeuten sie genau ? Nur Profis beherrschen die Kunst, einen Grundbuchauszug zu „lesen“ und evtl. Unstimmigkeiten, die im Zweifel eine Finanzierungskreditvergabe blockieren können, zu identifizieren.
Unbedenklichkeitsbescheinigung und Vorkaufsrechte, Altlasten und Wegerechte – was steht im notariellen Kaufvertrag, was sollte, was muß nicht darin stehen ? Wie sichert sich der Verkäufer gegen Insolvenz des Käufers ab, wie der Käufer gegen vom Verkäufer verschwiegene Mängel? Juristen neigen leider ohne Frage zu Fachkauderwelsch und deshalb fällt es dem Nichtjuristen schwer, Bestimmungen und Klauseln in ihrer Tragweite richtig einzuschätzen. Der entsprechend spezialisierte Anwalt beherrscht dies durch tägliche Praxis und wird vor folgenschweren Fehlern warnen.

Beweissicherung oder Privatgutachten?

In vielen Fällen geben Baumängel den Anlaß zu Streitigkeiten. Bausachverständige sind oft auf Monate hinaus „ausgebucht“. Und nicht immer ist ein Professortitel auch verbunden mit einer sog. „öffentlichen Bestellung und Vereidigung“. Die Unterschiede sind fein, aber wichtig: denn nur das durch Gericht angeordnete selbständige Beweisverfahren kann auch für die andere Partei verbindliche Wirkung entfalten. Bei der Formulierung der Anträge zu dessen Einleitung ist freilich Vorsicht geboten. Nur eine zielgerichtete und eingegrenzte Verfahrenseinleitung führt zum Ziel – und dies ist wiederum Arbeit für Fachleute.
Fertigstellungsbescheinigungen sichern den Anspruch des Bauhandwerkers auf Bezahlung seiner verdienten Vergütung. Hier herrscht viel Unsicherheit – wann und wie muß eine solche Fertigstellungsbescheinigung eingeholt werden, wie wirkt sie sich auf die Verjährung aus – auch Bauprofis bedürfen des Rechtsrates.

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