Anwalt Steuerrecht Stuttgart

NJR – Anwälte für Steuerrecht in Stuttgart

Wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht ist noch längst nicht alles verloren!

Nur nicht in Panik fallen – immer schön ruhig und gefaßt bleiben. Lassen Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten aufklären und setzen Sie sich umgehend mit Ihrem Anwalt in Verbindung.

Hat Ihnen das Finanzamt statt einem Erstattungsbescheid eine Zahlungsaufforderung geschickt, möchte es Ihre Verlusteinkünfte nicht mehr anerkennen, streicht Ihnen Steuervergünstigungen und Zuschüsse? Glaubt man Ihren Erklärungen und vorgelegten Belegen nicht mehr? Sie kommen mit den vielen seitenlangen Vordrucken nicht klar?

Evtl. hat das Finanzamt Sie im Visier und hält Sie für einen unehrlichen Steuerzahler. Nun heißt es, Ihre Rechte zu wahren und Ihren Standpunkt zu vertreten. Wir helfen Ihnen sich, im Gestrüpp der Steuergesetze zurecht zu finden und lassen Sie beim Gang auf das Finanzamt und zum Finanzgericht nicht allein.

Wer blickt da noch durch?

Sie finden sich im Dschungel der Vordrucke und Erklärungen nicht zurecht. Sie verstehen die Fragen nicht und die vielen Kästchen nicht und können nicht verstehen, was das alles soll. Es scheint alles so kompliziert zu sein. Sie haben ordnungsgemäß alle Belege gesammelt und dem Finanzamt vorgelegt und auch wie gefordert alle Steuern bezahlt. Und jetzt will das Finanzamt dennoch Geld von Ihnen? Sie verstehen die Welt nicht mehr, denn unter dem Strich müssen Sie sogar noch Steuern nachbezahlen, obwohl Sie sich eine Steuererstattung ausgerechnet haben. Das Finanzamt anerkennt Ausgaben nicht oder geht von anderen, möglicherweise falschen Voraussetzungen aus. Und das nicht nur bei der Einkommenssteuererklärung, sondern auch bei

  • Ihren Umsatzsteueranmeldungen
  • Ihrem Antrag auch Eintragung von Freibeträgen
  • Ihrem Antrag auf Stundung, Niederschlagung oder Erlaß

Antrag abgelehnt – und Schluss?

Vor Wochen und Monaten haben Sie Ihre Steuererklärung abgegeben, doch Ihr Briefkasten bleibt leer. Beim Finanzamt haben Sie es auch schon mehrfach telefonisch versucht, doch Sie lassen es entnervt bleiben, weil man Sie von Pontius zu Pilatus schickt und keiner zuständig sein will. Sie haben auch den Versuch aufgegeben, Ihren Finanzbeamten persönlich aufzusuchen, weil der nie zu erreichen ist oder die Warteschlangen groß sind. Und plötzlich flattert Ihnen der Steuerbescheid ins Haus: Vergünstigungen gestrichen, Steuernachzahlung wird fällig.

Auch wenn Sie nur Bahnhof verstehen, machen Sie sich die Mühe und arbeiten sich durch das Kauderwelsch und den seitenlangen Bescheid. Denn Sie können gegen jeden Steuerbescheid stets Einspruch erheben. Am besten fahren Sie jedoch mit der Hilfe eines Spezialisten: Wir haben nämlich das Recht, vor Gericht Ihre Steuerakten einzusehen und Unterlagen für Sie zu kopieren. Die würden Sie sonst nicht zu Gesicht bekommen. Beispielsweise Berechnungen und Hinweise auf Erlasse und Rundschreiben, die für die Entscheidung ausschlaggebend waren. Wir halten sachkundige Argumente parat und zwingen dadurch das Finanzamt, sich genauer mit Ihnen zu befassen. Plötzlich sind Sie keine bloße Steuernummer mehr!

Achtung: Frust durch Frist

Man kennt das ja: Da liegt der Steuerbescheid auf dem Tisch und noch ehe man sich so richtig ärgern konnte, ist die einmalige Einspruchsfrist von einem Monat seit Zustellung schon wieder abgelaufen. Nun ist der Schaden meist nicht wieder zu beheben. Dabei wäre es doch so einfach gewesen.

Sie wissen sich zu helfen:

Im sich ständig und zudem in kurzen Abständen ändernden Paragraphenlabyrinth des Steuerrechts verlaufen sich viele. Wir haben uns auf dieses Gebiet spezialisiert. Wir können Ihnen nachfühlen, wie hilflos man dem scheinbar allmächtigen Finanzamt und den anderen Finanzbehörden gegenüber stehen kann. Wir kennen den richtigen Weg und die Regeln, an die man sich halten muß. Wir bringen ans Licht, was vorher nicht beachtet wurde. Wir stellen fest, ob und welche Verfahrensfehler gemacht worden sind und was in Ihrem Fall unterlassen oder Ihnen nicht mitgeteilt oder von Ihnen angefordert wurde. Und Ihre Chancen stehen gut, denn ein großer Teil der Steuerbescheide ist mit Mängeln behaftet.

Warum zum Anwalt und nicht auch zum Steuerberater?

Wir (als Ihr Anwalt) dienen ausschließlich – im Rahmen der Rechtsordnung – Ihren Interessen. Wir sind unabhängig und als ein Organ der Rechtspflege zur Verschwiegenheit verpflichtet und vertreten ausschließlich Ihre Interessen. Klar, daß wir mit Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern gut zusammenarbeiten, wenn es Ihnen nützt. Unser Ziel ist es, Ihre berechtigten Ansprüche auf Steuererstattung oder Vermeidung einer Steuerzahlung durchzusetzen ebenso wie unberechtigte Zahlungsansprüche des Finanzamtes abzuwehren.

Anwaltshonorar… wer soll das bezahlen?

Hier haben viele ein völlig falsches Bild. Fragen Sie uns gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Das ist für Sie ein Stück Sicherheit und für uns selbstverständlich. Wir sagen Ihnen außerdem, ob Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozeßkostenhilfe haben.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese regelmäßig Kosten in vielen gerichtlichen Verfahren. Im Übrigen zahlt das Finanzamt immer dann unsere Anwaltskosten, wenn wir Ihre Interessen erfolgreich bei Gericht durchsetzen konnten.

Dem Fürsten nur, was des Fürsten ist

In Deutschland bildet das Steuerrecht einen Teilbereich des Öffentlichen Rechts. Es regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Im engeren Sinne werden alle Steuergesetze zum Steuerrecht gerechnet. Im weiteren Sinne gehören auch die Gesetze zur Steuerverwaltung und Rechtsprechung dazu.

Aufgrund der komplexen Steuernormen mit einer Vielzahl von Besonderheiten und Ausnahmen entsteht regelmäßig immer wieder ein Auslegungsbedarf, der geradezu zwingend eine juristische Unterstützung erfordert. Insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmen – kleinen oder großen – können diese öffentlich-rechtlichen Forderungen mitunter existenzgefährdend sein.

Unsere Kanzlei ist im Bereich des Steuerrechts spezialisiert und richtet ihre Beratung sehr individuell an Ihren Zielen und Verhältnissen aus, um eine steuerlich günstige, rechtlich abgesicherte Lösung zu erreichen. Wenn es zum Streit mit den Finanzbehörden kommt, vertreten wir im finanzbehördlichen Verfahren sowie im finanzgerichtlichen Prozess auf Wunsch Ihre Interessen.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet hier die Spezialisierung in Steuerbußgeld- und Steuerstrafsachen. Darüber hinaus beraten wir Sie zu den Informationspflichten gegenüber den Finanzbehörden.

Wir betreuen unsere Mandanten im Zusammenhang mit dem Steuerrecht unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Steuerbußgeld
  • Steuerstrafsachen
  • Betriebseinnahmen
  • Betriebsausgaben
  • verdeckte Gewinnausschüttung
  • Selbstanzeige
  • Tantiemen
  • Forderungsverzicht
  • verdeckte Einlagen
  • Domizilgesellschaften