Anwalt Erbrecht Stuttgart

NJR – Anwälte für Erbrecht in Stuttgart

…damit später wirklich alles klar ist!

Traurig, aber wahr: Der Tod ist eine der wenigen Tatsachen, auf die man sich absolut verlassen kann: Er kann jeden jederzeit treffen. Oft scherzhaft gefragt, rechtlich aber immens wichtig: „Haben Sie schon Ihr Testament gemacht?” Keine Angst, keiner stirbt früher, weil er sein Testament gemacht hat. Viel häufiger ist es für ein Testament zu spät. Wir beraten Sie individuell und besprechen mit Ihnen alle möglichen Konsequenzen.

Kein Testament – und nun?

Für diesen Fall ist einiges geregelt: In erster Linie erben die Ehefrau und die Kinder, danach die übrigen Verwandten je nach Verwandtschaftsgrad. Wer nach dem Gesetz zuerst erbt und andere Verwandte ausschließt, sagen wir Ihnen. Nur: nicht immer ist einem der nächste Verwandte auch der liebste Mensch auf der Welt. Wollen Sie Zank und Streit, Neid und Argwohn verhindern, dann bestimmen Sie selbst, wie sich die Dinge nach Ihrem Tod entwickeln sollen.

Testament – nur selbst getan, ist wohl getan?

Das Recht dazu haben Sie im Prinzip. Sie müssen es selbst handschriftlich niederschreiben und unterschreiben – ohne diese Formalitäten läuft überhaupt nichts. Es schleichen sich jedoch häufig inhaltliche Fehler ein – mit gravierenden, vom Laien kaum vorhersehbaren Auswirkungen. Selbstverfaßte Testamente verursachen erfahrungsgemäß fast immer Streit unter den Erben – die Klärung dauert oft Jahrzehnte und verschlingt viel Geld! Dabei sind es selten echte Habsucht, sondern eher die unterschiedlichen „Lesarten” des Testaments, die für Zank sorgen und den Gang zum Kadi unvermeidbar machen.

… nein, lieber Ihren Anwalt fragen!

Ohne eindeutiges Testament gibt es also meistens jede Menge Ärger. Ihr letzter Wille gehört deshalb in unsere Obhut. Testament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag stehen zur Wahl. Wir wissen, mit welchen rechtlichen Mitteln Sie Ihre individuellen Vorstellungen verwirklichen können. Das reicht von Ihren Ideen zur Unternehmernachfolge über die Grabpflege bis zur Betreuung Ihrer Hunde und Katzen.

Mit unserer Hilfe können Sie vorsorgen:

  • Wie sichere ich meinen Ehepartner ab?
  • Wie verhindere ich, daß die Kinder vor dem Tod meines Ehepartners Ihren Erbteil verlangen?
  • Wie sichere ich umgekehrt meine Kinder, wenn mein Ehepartner wieder heiratet?
  • Wer beerbt meine Erben? Sind es wirklich die Personen meiner Wahl?
  • Kann ich verhindern, daß Ansprüche auf den Pflichtteil geltend gemacht werden?
  • Wie bedenke ich Lebensgefährten und anderen Menschen die für mich gesorgt haben?
  • Wie bringe ich meinen letzten Willen in Einklang mit gesellschaftsvertraglichen Regelungen zur Unternehmernachfolge?

Mit uns können Sie alles besprechen: persönliche Bedenken, steuerliche Fragen, Fragen der Testaments-Verwahrung und der Bankvollmachten für den Todesfall. Gerade bei Ihrem letzten Willen besonders wichtig: Wir sind zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Bei allem werden wir immer im Auge behalten, was Ihnen wichtig ist: Die Umsetzung Ihres Willens und die Vermeidung von Auseinandersetzungen unter den Erben.

Wenn ein Mensch geht, streiten oft die Hinterbliebenen…

Nach der ersten Trauer über den Verlust eines Angehörigen oder nahe stehenden Erblassers folgt im zweiten Schritt leider sehr häufig die Auseinandersetzung der Hinterbliebenen über das Erbe. Am Ende geht es – wie so oft – um das materielle Vermögen, das aufgeteilt wird.

Sehr viel Ärger und Probleme ließen sich vermeiden, wenn sich jeder erwachsene Bürger mit Unterstützung eines spezialisierten Anwalts Gedanken über seinen letzten Willen machen würde. Da der Tod in unserer Kultur meist aus dem täglichen Leben ausgeblendet wird, sind unwillkommene Überraschungen nach dem Tod fast unausweichlich.

Nur rund 20 Prozent der deutschen Bürger haben ein Testament! Für die restlichen 80 Prozent gilt die gesetzliche Erbfolge. Und es spielt am Ende keine Rolle, ob sie die Erbfolge kennen oder für gut befunden hätten.

Eigene letztwillige Verfügungen fallen nicht leicht. Gern schiebt man die Regelung der Rechtsfolgen nach dem eigenen Ableben immer wieder hinaus. Es ist auch uns bewusst, dass der gesamte Bereich sehr sensibel zu behandeln ist – insbesondere wenn es neben der Vermögensnachfolge um Altersvollmachten oder Patientenverfügung geht.

Umso mehr gehören auch die menschlichen Aspekte zu einer gründlichen Beratung.

Wir haben uns auf die vielfältigen Facetten des Erbrechts spezialisiert und stehen Ihnen gerne zur Seite bei:

  • Testamentsgestaltung
  • Vermächtnis
  • Beratung über sinnvolle letztwillige Verfügungen
  • Erbschaftssteuer
  • Unternehmensnachfolge
  • Ehepartner – Kinder – Pflichtteilsrecht
  • Erbauseinandersetzungen – gerichtlich und außergerichtli