Anwalt Gastronomierecht Stuttgart

Gastronomierecht

Kaum ein Gast macht sich Gedanken darüber, welche besonderen Rechtsverhältnisse und Regelungen auf Gaststätten Anwendung finden, wenn er sich dort mehr oder weniger dem Genuss hingibt. Das gilt leider zum Teil auch für die Betreiber von Beherbergungsbetrieben und Gaststätten. Weil aber eine Vielzahl von gesetzlichen Normen angewendet werden, ist juristischer Rat sehr oft erforderlich, auch wenn es seitens der staatlichen Exekutive zu Eingriffen in die Gewerbebetriebe kommt.

Unsere Kanzlei hat sich auf all diese speziellen Gebiete spezialisiert und berät Sie in Fragen des Vertragsrechts (Beherbergungsvertrag, Bewirtungsvertrag, Pachtvertrag, Franchisevertrag, etc.) ebenso wie bei den speziellen Ausprägungen des Arbeitsrechts mit Anstellungsverträgen, Minijobs, Tarifrecht und verwandten Themen. Ein wichtiger Bereich ist daneben die Haftung des Gastwirts mit seinen Sonderausprägungen bis hinein ins Strafrecht. Diese reichen von der Garantenstellung (Zündschlüssel eines betrunkenen Gastes wegnehmen) bis zu Jugendschutz und Arbeit ohne Arbeitserlaubnis.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch, wenn Sie Probleme mit Konzession, Gewerbeanmeldung, Sperrzeiten oder Nachbarschaftsrecht haben.

Wenn es darum geht, dass ein Gast bei Ihnen „Ärger” macht, können Sie auf die Erfahrung und Kompetenz unserer Kanzlei vertrauen, die Sie auch in solchen Fällen fundiert unterstützt und Sie ggf. vor Gericht vertritt. Gemeint sind hier Delikte wie Zechprellerei, Hausfriedensbruch, Pfandkehr oder gefälschte Urkunden (Bierdeckel).

Sprechen Sie mit uns, wenn Sie im Gaststättenrecht Beratung und Hilfe wünschen.

Folgende Schwerpunkte betreuen wir für unsere Mandanten:

  • Konzession
  • Pachtvertrag
  • Allgemeines Vertragsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Sozialversicherung
  • Haftung
  • Lebensmittel- und Hygienevorschriften
  • Franchisevertrag
  • Übernahme einer Gaststätte
  • Dauerverträge mit Getränkelieferanten
  • Automaten- und Spielstättenrecht