Anwalt Mieterrecht Stuttgart

NJR – Anwälte für Mietrecht – Mieterrecht

…Recht muß sein!

Wohnen ist zwar nicht alles, aber alles ist nichts ohne ein eigenes Dach über dem Kopf. Wer erst mal vor die Tür gesetzt wurde, verliert schnell den Boden unter den Füßen. Aber keine Angst: Als Mieter haben Sie zwar Pflichten, aber auch weitreichende Rechte. In allen mietrechtlichen Fragen sind wir Ihr Gesprächspartner. Objektiver als zum Beispiel interessengebundene Vereinigungen schätzen wir Ihre Erfolgsaussichten ein und nehmen ausschließlich Ihre Interessen wahr.

Mietvertrag!

Mündliche Mietverträge? Durchaus erlaubt. Besser ist aber immer die Schriftform. Dafür üblich sind Formularmietverträge (Muster-verträge). Ungelesen sollten sie einen Mietvertrag natürlich nie unterschreiben. Am sichersten ist es, ihn von uns auf Herz und Nieren prüfen zu lassen. Wir greifen ein, wenn der Vermieter Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Wohnraum-kündigungsschutzgesetzes zum Nachteil des Mieters abändert.

Erhöhungen und kein Ende?

Verstehen Sie beim Punkt Mieterhöhungen nur noch Bahnhof? Der Vermieter muß sich auf jeden Fall an ein bestimmtes Verfahren (zum Beispiel die Anpassungsklausel) halten. Modernisiert er die Wohnung und erhöht damit den Wohnwert, kann er die Miete ebenfalls anheben. Um wieviel in welchem Fall – das wissen wir. Wir kennen z.B. den Mietspiegel, der über die ortsübliche Vergleichsmiete informiert, die Miethöhe also, die für vergleichbaren Wohnraum zulässig ist.

Untervermietung verboten?

Eine Untervermietung setzt das Einverständnis des Vermieters voraus. Das aber muß er geben, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Das eindeutig zu formulieren ist zwar keine Hexerei, aber eine Sache für uns. Das Aufnehmen Ihres Lebenspartners in die Wohnung ist zum Beispiel noch lange kein Grund zur Kündigung. Dürfen Haustiere trotz eines vertragl. Ausschlusses gehalten werden?

Renovierung – da muß man ran!

Wie gesagt, Sie haben auch Pflichten: Von Zeit zu Zeit sind Renovierungsarbeiten fällig. Dabei müssen Sie sich an übliche Fristen halten: Bäder und Küchen brauchen den Pinselstrich häufiger als Wohn- und Schlafzimmer.
Als Faustregel gilt: Die Wohnung muß bei Auszug so hinterlassen werden, wie sie übernommen wurde. Es sei denn, der Mietvertrag sieht andere Regelungen vor.

Schicksalsschlag Kündigung?

Nicht unbedingt. Besteht ein sogenanntes Dauerwohnrecht, entfällt jede vom Mieter nicht gewollte Kündigungsmöglichkeit. In jedem Fall muß der Vermieter schriftlich kündigen, Kündigungsgründe nennen und eigenhändig unterschreiben. Sie können einer Kündigung auch widersprechen, wenn sie eine Härte bedeutet, die sich nicht durch berechtigte Interessen des Vermieters rechtfertigen läßt. Aber das sind nur einige Möglichkeiten, wie Sie – von uns beraten – eine ungerechtfertigte Kündigung unwirksam machen können. Natürlich: Es gibt auch berechtigte Kündigungen. z.B., wenn Sie die Miete einfach nicht mehr bezahlen oder andere Mieter tyrannisieren.

Hilfe: Eigenbedarf!

Keine Bange! Der Vermieter darf nur dann auf Eigenbedarf pochen, wenn er die Wohnung aus plausiblen Gründen für sich oder Angehörige benötigt. Ein weiterer Fall sind erforderliche Umbauten in der Wohnung.
Auch wenn Ihre Mietwohnung in Eigentum umgewandelt und dann verkauft wird, muß der Käufer in aller Regel drei, in Ballungsgebieten fünf Jahre Eigentümer sein, bis er Ihnen wirksam kündigen kann. Das Mietrecht aber kann noch weiter gehen. Besonders, wenn die Räumung eine besondere Härte darstellt. Falls der Besitzer Ihrer Wohnung einen Eigenbedarf nur vortäuschen will, machen wir ihm unmißverständlich klar, wie teuer ihn ein möglicher Schadenersatz zu stehen kommt.