Anwalt Reiserecht Stuttgart

Reiserecht

Der Urlaub ist für viele die schönste Zeit des Jahres.

In Erwartung eines erholsamen Urlaubes werden oftmals keine Kosten gescheut.

Umso ärgerlicher ist es für den Urlauber, wenn sich die angepriesene “neu erbaute Ferienanlage“ vor Ort als so neu erweist, dass diese noch nicht einmal vollständig fertig gestellt wurde oder das Hotel sich zwar, wie versprochen, in Strandnähe befindet, der Besuch des Strandes jedoch durch eine 50 m hohe Steilklippe, gelinde gesagt, erschwert wird.

Besonders wichtig ist es in solchen Fällen, sich direkt vor Ort bei der Reiseleitung zu beschweren und um Abhilfe zu ersuchen. Sollte eine Abhilfe der Reiseleitung vor Ort nicht möglich sein, so lassen sich im Anschluss an den, regelmäßig nicht besonders erholsamen, Urlaub Minderungsansprüche gegenüber dem Reiseunternehmen geltend machen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Reiserechts ist die Durchsetzung der Ansprüche von Fluggästen bei Annullierung oder erheblicher Verspätung von Flügen entsprechend der Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union.

Die Betroffenen machen hier regelmäßig die Erfahrungen, dass die jeweiligen Flugunternehmen, wenn überhaupt, nur äußerst zögerlich auf Anschreiben von Fluggästen reagieren. Zumeist werden die Fluggäste pauschal darauf verwiesen, dass das Flugunternehmen die Umstände, welche zur Annullierung bzw. zur Verspätung geführt haben, nicht zu vertreten habe. Dies entspricht jedoch in den meisten Fällen nicht den tatsächlichen Gegebenheiten.

Sowohl bei Mängeln des gebuchten Urlaubs als auch bei Ansprüchen gegenüber Airlines sehen sich die Betroffenen oftmals schier allmächtigen Konzernen gegenüber, denen der Einzelne nichts anhaben kann. Dass dies nicht so ist, können wir aus Erfahrung sagen.

Um wichtige Fristen hier nicht zu versäumen, ist es jedoch unabdingbar, dass der Betroffene sich umgehend anwaltlich beraten lässt. Wir beraten und vertreten sie kompetent und zuverlässig in allen reiserechtlichen Fallgestaltungen.

Typische Angelegenheiten des Reiserechts sind:

  • Kündigung des Reisevertrages und Reiserücktritt
  • Minderungsansprüche aufgrund von Reisemängeln
  • Fluggastrechte

 

Wenn die schönsten Wochen des Jahres zum teuren Ärgernis werden

Eigentlich soll der Urlaub ja dazu dienen, sich vom Alltag zu erholen – was auch immer sich der einzelne darunter vorstellt. Und genau hier beginnen viele Auseinandersetzungen, denn Reiseveranstalter oder Dienstleister beschreiben mitunter Reiseeigenschaften, die sich nicht mit der Realität decken. Oder es kommt zu Abweichungen in der gebuchten Hotelkategorie. Oder der Katalogbegriff „zentrale Lage” ist eine schmeichelnde Umschreibung für die Lage zwischen Bahnlinie und Hauptverkehrsstraße. Oder die neue Ferienanlage ist so neu, dass sie noch nicht einmal im Ganzen fertig gestellt ist. Diese wenigen plakativen Beispiele sollen nur aufzeigen, worum es häufig im Reiserecht geht.

Neben dem Schaden durch mangelnde Erholung oder Abweichungen von den zugesicherten Eigenschaften entsteht ein weiterer Schaden meist auch dadurch, dass die Anzahl der Urlaubstage für die meisten Menschen begrenzt ist, und sich daher eine Reise nicht einfach unter anderen Voraussetzungen wiederholen lässt.

Keine Angst vor großen Tieren

Unter diese Überschrift möchten wir unsere Dienste stellen und meinen damit nicht potenzielle Gefahren bei einer Safari, sondern die übermächtig erscheinenden Reiseveranstalter, die ihren geschädigten Kunden oft große Rechtsabteilungen gegenüberstellen, um sie damit einzuschüchtern. Unsere Kanzlei hat umfassende Erfahrungen im Bereich Reiserecht und bietet Ihnen professionelle Hilfe, wenn Sie meinen, im Urlaub auf irgendeine Weise geschädigt worden zu sein.

Wenn es um den Ersatz des entstandenen Schadens geht, kommt zwar häufig die so genannte Frankfurter Tabelle zum Einsatz. Allerdings sind die Sätze für eine Reisepreisminderung nicht bindend. Zu den Erfahrungen und Kenntnissen unserer Kanzlei gehört daher die einschlägige Rechtsprechung. Wer hier die richtigen, vergleichbaren Verfahren zitieren kann, punktet bei den Reiseveranstaltern meist eher als ein Laie, der aus der Frankfurter Tabelle zitiert.

Typische Bereiche des Reiserechts:

  • Reisevertrag
  • Reiseveranstalter
  • Reisemängel
  • Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit
  • Minderung des Reisepreises
  • Pauschalreise
  • Ferienhaus
  • Ferienwohnung
  • Reiseprozess
  • Frankfurter Tabelle
  • Reisegepäck
  • Verspätungsschaden beim Flug