Anwalt Wirtschaftsstrafrecht Stuttgart

Wirtschaftsstrafrecht

Verfehlungen im Business – manchmal mit strafrechtlichen Konsequenzen

Auch wenn es streng genommen kein Rechtsgebiet Wirtschaftsstrafrecht gibt, so hat sich doch seit den 90er Jahren des 20 Jahrhunderts dieser Begriff gefestigt. Er bezeichnet alle im Bereich der Wirtschaft liegenden Tatbestände des Strafrechts. Handlungen oder Unterlassungen, die unter dem Oberbegriff Wirtschaftskriminalität zusammengefasst werden, dienen dem Schutz der Wirtschaftsverfassung.

Unsere  Anwaltskanzlei hat sich das Wirtschaftsstrafrecht zum Schwerpunkt gemacht. Wir beraten und vertreten Unternehmen und Mandanten in allen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts und Steuerstrafrechts.

Unsere Beratung umfasst neben aktuellen Krisensituationen auch eine vorbeugende strafrechtliche Beratung. Darüber hinaus sind uns Themen wie Corporate Governance und Compliance vertraut. Gemeinsam mit unseren Mandanten entwickeln wir beispielsweise individuelle Compliance Programme mit Risikomanagement und eingebetteten Unternehmensrichtlinien.

So schaffen wir mit Ihnen angepasste rechtliche und wirtschaftliche Voraussetzungen, um Ihren Ideen zum Erfolg zu verhelfen.

Bei Bedarf verteidigen wir Sie bei Vorwürfen von Steuerdelikten und im Rahmen von Ermittlungsmaßnahmen wie Hausdurchsuchungen.

Typische Bereiche mit Regelungsbedarf:

  • Korruption
  • Insolvenzdelikten
  • Steuerstrafrecht
  • Untreue
  • Diebstahl geistigen Eigentums
  • Zollrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Vertragsrecht